Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung
Ein Fristerstreckungsgesuch für die Steuererklärung können Sie unter diesem Link beantragen.
Bitte beachten Sie: Für Steuererklärungen, welche bis zum 30. Juni des entsprechenden Jahres eingereicht werden, muss kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 062 855 56 45 | steuern@suhr.ch |