Ein- und Auszugsanzeigen
Sie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betraut? Dann sind Sie verpflichtet dem Einwohner- und Kundendienst Ihre Mieter bekannt zu geben wenn diese ein- um- oder ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.
Sie können die Ein- und Auszugsmeldungen elektronisch dem Einwohner- und Kundendienst übermittelt werden. Klicken Sie dazu hier.
Natürlich können Sie die Meldung weiterhin mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Einzugs-_Auszugsanzeige_Vermieter.dotx (DOTX, 14.54 kB) | Download | 0 | Einzugs-_Auszugsanzeige_Vermieter.dotx |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |