Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Der Einwohner- und Kundendienst ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.
Für eine Auskunft benötigen wir:
- schriftliche Anfrage (auch per E-Mail möglich)
- Interessensnachweis
- adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |