Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV).

An- und Abmeldung (infolge Tod des Hundes oder Besitzerwechsel)

Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes (ab dem dritten Lebensmonat) melden Sie sich unter folgender E-Mail Adresse einwohnerdienste@suhr.ch mit Beilage des Heimtierausweises oder direkt am Schalter des Einwohner- und Kundendienstes. Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns bitte immer eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu.

Hundehaltende sind Sie verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei der zentralen Datenbank AMICUS und dem Einwohner– und Kundendienst innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden:

  • Halterwechsel, d. h. Abgabe und Übernahme eines Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Taxe

Für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai die Hundetaxe fällig. Die gemeldeten Hunde müssen mit den in AMICUS registrierten Hunden abgeglichen werden. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.

AMICUS

AMICUS ist die schweizerische Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Adressdaten der Personen werden durch die Gemeinde mutiert. Weitere Infos siehe unter www.amicus.ch

 

Preis

120.00

Zugehörige Objekte

Name
Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf Download 0 Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf
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