
Abstimmungen und Wahlen
Das Wahlbüro besteht aus den offiziell gewählten Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern.
Suhr - Wahlbüro Einwohnergemeinde
Die Gemeindekanzlei organisiert die Wahlen und Abstimmungen und veranlasst den Versand der Unterlagen an die Stimmberechtigten. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung, Telefon 062 855 56 21, gemeindekanzlei@suhr.ch.
Das Stimmregister wird durch den Einwohner- und Kundendienst geführt,
Telefon 062 855 56 56, einwohnerdienste@suhr.ch. Dieser ist auch für die Stimmrechtsbescheinigungen bei Unterschriftensammlungen zuständig.
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Stimmen und ermittelt die kommunalen Wahl- oder Abstimmungsresultate. Bei Urnengängen auf eidgenössischer, kantonaler oder Bezirksebene werden die Resultate online der Staatskanzlei des Kantons Aargau, Generalsekretariat Wahlen und Abstimmungen übermittelt. Die Ergebnisse von Suhr werden im Anschlagkasten Dorf (Verwaltungsgebäude) und Feld (Schulanlage Feld) ausgehängt und auf suhr.ch unter den Abstimmungs- bzw. Wahlterminen (Suhr - Termine) publiziert.
Der Bund und die Kantone haben im Jahr 2019 gemeinsam die App "VoteInfo" lanciert. In der App werden einerseits im Vorfeld eines Abstimmungstermins die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen aufgeschaltet. Andererseits werden die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr laufend in "VoteInfo" publiziert und aktualisiert.
Die App "VoteInfo" ist für iOS sowie für Android erhältlich und kann im App Store oder bei Google Play kostenlos heruntergeladen werden.
Anleitung für die gültige briefliche Stimmabgabe
- Legen Sie die Stimm- bzw. Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert. Achten Sie darauf, dass die Adresse des Wahlbüros im Fenster ersichtlich ist.
- Kleben Sie das Antwortkuvert zu.
- Lassen Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Wahlbüro Suhr zukommen. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Beide müssen verschlossen werden.
Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt?
Briefliche Stimmabgabe
- Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf in einen der beiden bezeichneten Briefkästen bei den Verwaltungsgebäuden, Tramstrasse 12 und 14 oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen.
- Die brieflichen Stimmabgaben müssen am Wahl- und Abstimmungstag bis spätestens 09.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Suhr eintreffen.
- Bei der brieflichen Stimmabgabe per Postzustellung muss das Antwortkuvert bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntags der Post übergeben werden. Die Portokosten (B-Post) werden durch die Gemeinde getragen.
Stimmabgabe an der Urne
- Urnenöffnungszeiten: Sonntag, 08.30 – 09.00 Uhr
- Standort der Urne: Gemeindeverwaltung Suhr, Altes Schulhaus, Tramstrasse 14, Erdgeschoss (EG)
- Stellvertretung: Ehegatten:innen und eingetragene Partner:innen dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis vorgängig zu unterzeichnen.
Häufige Fragen (FAQ) - Kanton Aargau
Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 855 56 24 | gemeindekanzlei@suhr.ch |