Abstimmungen, Wahlen
Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns per Telefon 062 855 56 21 oder per Mail an gemeindekanzlei@suhr.ch.
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Stimmen und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet (unter Abstimmungen und Wahlen, wähle entsprechendes Abstimmungs-/Wahldatum) publiziert.
Briefliche Stimmabgabe
- Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten beim "alten Schulhaus", Tramstrasse 14 (Bilder 4 und 5) oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen.
- Die brieflichen Stimmabgaben müssen am Wahl- und Abstimmungstag bis spätestens 09.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Suhr eintreffen.
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Stimmabgabe an der Urne
- Urnenöffnungszeiten: Sonntag, 08.30 – 09.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Altes Schulhaus (EG), Tramstrasse 14
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 855 56 24 | gemeindekanzlei@suhr.ch |