Familienergänzende Kinderbetreuung - <br>Anpassung der Tarifabstufung
Dies unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem werden so Betreuungsangebote gesichert, welche den Bedürfnissen der Kinder entsprechen sowie die soziale Integration und die Prävention fördern. Dazu gehören Kindertagesstätten für Vorschulkinder (Krippen), Tagesstrukturen und Mittagstische für Kindergarten- und Schulkinder, Tagesfamilien und Spielgruppen.
Abgestufte Beiträge der Gemeinde an die Betreuungskosten erhielten bisher Eltern, deren steuerbares Einkommen und 20% des steuerbaren Vermögens zwischen Fr. 30‘000 und Fr. 95‘000 liegt.
Die Erfahrungen des ersten Halbjahres des Pilotprojekts zeigen, dass ab einer Einkommensobergrenze von Fr. 85‘000 bisher der administrative Aufwand für die Familien für das Beitragsgesuch im Verhältnis zum Beitrag der Gemeinde zu hoch war. Somit konnte das Projektziel, Eltern bis zur Einkommensobergrenze von Fr. 95‘000 zu unterstützen, nicht erreicht werden.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, per 1. April 2013 die Einkommensobergrenze auf Fr. 110‘000 anzuheben.
Diese Massnahme soll weiteren Familien Beiträge der Gemeinde an die Betreuungskosten ermöglichen. Zudem werden die Eltern teilweise höhere Beiträge erhalten. Beachten Sie dazu die Grafik am Ende des Textes.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Anpassung, das Angebot attraktiver zu gestalten. Die neue Regelung liegt im Rahmen der finanziellen Vorgabe des Pilotprojektes.
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