Kontakt

Gemeindekanzlei, Tel. 062 855 56 24
gemeindekanzlei@suhr.ch

Ort

5034 Suhr

Kompetenzen

Einwohnergemeindeversammlung
Fasst Beschluss über Rechnung, Budget, Steuerfuss, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte der Gemeinde. Stimmberechtigt sind alle in Suhr wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Ausländische Staatsangehörige sowie Gäste aus anderen Gemeinden oder dem Ausland sind willkommen. Es stehen Plätze abgetrennt zu den Stimmberechtigten unter dem Regieraum zur Verfügung.

Ortsbürgergemeindeversammlung
Fasst Beschluss über Budget, Rechnung, Verpflichtungskredit und weitere Sachgeschäfte. Stimmberechtigt ist, wer zusätzlich zu Obengenanntem das Suhrer Ortsbürgerrecht besitzt.

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