Gemeindevertrag Regionale Integrationsfachstelle RIF

Integration ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (nachfolgend: "KIP") finanziell und fachlich gemäss deren Bedarf. Ein Schwerpunkt bildet dabei der Aufbau und die Umsetzung von Regionalen Integrationsfachstellen (nachfolgend: "RIF"). Die Gemeinden bestimmen den Bedarf und den Umfang der spezifischen Integrationsförderung in den Regionen auf der Basis eines gemeinsa- men Konzeptprozesses mit dem Kanton und den relevanten Akteuren in der jeweiligen Region.

Das KIP bildet die strategische Grundlage der kantonalen Integrationsförderung. Die RIF sind auf strategischer wie auf operativer Ebene die Dreh- und Angelpunkte der Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden in den Förderbereichen Information und Beratung sowie soziale Integration und bei der Koordination von Freiwilligenarbeit im Integrationsbereich. Die Finanzierung der Leistungen er- folgt in den Bereichen Information und Beratung sowie soziale Integration gemeinsam zwischen Kanton und den beteiligten Gemeinden - kantonsseitig zulasten des Verpflichtungskredits KIP. In den Bereichen soziale Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sowie Koordina- tion der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingswesen trägt der Kanton die Kosten der Leistungen zulasten der Integrationspauschale IP.

Informationen

Datum
1. Januar 2024

Dokumente

Name
Gemeindevertrag Regionale Integrationsfachstelle RIF 2024-01-01 (PDF, 1.29 MB) Download 0 Gemeindevertrag Regionale Integrationsfachstelle RIF 2024-01-01

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