Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Für die Beglaubigung von Unterschriften kann der oder die Unterschreibende persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorsprechen. Vor der Unterschrift bzw. vor der Beglaubigung wird die Identität mit einem amtlichen Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis) überprüft.
Bei der Beglaubigung von Kopien sind die Originaldokumente vorzulegen. Die Anzahl benötigter Kopien werden durch die Gemeindekanzlei erstellt und beglaubigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 855 56 24 | gemeindekanzlei@suhr.ch |