Krankenkassenprämienverbilligung
Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ab 1. Januar 1996 besteht ein Obligatorium für den Abschluss einer Krankenkassenversicherung. Die Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen, altersunabhängig, in die Grundversicherung aufzunehmen.
Das Kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass Kantonseinwohnerinnen und- einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt werden können.
Das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) wurde am 15. Dezember 2015 vom Grossen Rat verabschiedet. Darin werden insbesondere die Themen Prämienverbilligung und Krankenkassenausstände neu geregelt. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Unter der Webseite der SVA Aargau https://www.sva-ag.ch/dienstleistungen/individuelle-praemienverbilligung/ finden Sie weitere Informationen.